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Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundehaltern: Meldung ? Wegfall der Anerkennungsvoraussetzungen
Werden die Anerkennungsvoraussetzungen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen nicht mehr erfüllt, ist dies nach § 3 Absatz 5 Satz 3 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) der zuständigen Stelle mitzuteilen.
§ 3 Abs. 5 Satz 3 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
| Landkreis CloppenburgEschstraße 29 49661 Cloppenburg Telefon: 04471 15-0 Telefax: 04471 85697 E-Mail: kreishaus@lkclp.deHomepage: http://www.lkclp.de |
| Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen Friedrichswall 1 30159 Hannover Telefon: 0511120-5521 E-Mail: ea@niedersachsen.deÖffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung | |
| Team Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Cloppenburg Eschstraße 29 49661 Cloppenburg Telefon: 0447115132 E-Mail: registratur@lkclp.deÖffnungszeiten:
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- Erlaubnis zur Haltung von gefährlichen Hunden: Erteilung
- Haftpflichtversicherung für Hundehalter: Abschluss
- Hundehaltung: Anmeldung
- Hundesteuer
- Implantieren von Identifikationschips bei Hunden: Durchführung
- Nachweis der Sachkunde für Hundehalter
- Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundehaltern: Anerkennung
- Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundehaltern: Meldung ? Wegfall der Anerkennungsvoraussetzungen

