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Balkonkraftwerke
Energieeinsparung, Erschließung erneuerbarer Energiequellen und Klimaschutz sind eine gesamtgesellschaftliche umweltpolitische Aufgabe. Gleichzeitig stellen steigende Strom- und Stromnebenkosten gerade einkommensschwächere Haushalte vor immer größere finanzielle Herausforderungen.
Daher hat der Rat der Stadt Friesoythe in seiner Sitzung am 18. Sept. 2024 die weitere Förderung durch die Richtlinie über die Bestimmungen zur Förderung sog. Balkonkraftwerke beschlossen. Ziel dieser Zuwendungsrichtlinie war es, durch die Förderung von Balkonkraftwerken die dezentrale Erzeugung erneuerbaren Stroms in die breitere Gesellschaft zu bringen, Haushalte finanziell zu entlasten und die Akzeptanz für die Energiewende zu stärken. Förderfähig waren die Anschaffungskosten für Klein-Photovoltaik-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von zunächst 600 Watt Spitzenleistung (Wp) und weitergehend dann 800 Wp auf und an Neu- und Bestandsgebäuden zur Wohnnutzung im Gebiet der Stadt Friesoythe. Antragsberechtigt waren Mieter*innen und Eigentümer*innen selbst genutzten Wohnraumes im Gebiet der Stadt Friesoythe, wobei letzteren ja auch die Möglichkeit offensteht, PV-Anlagen auf ihren Gebäuden fest zu installieren. Das Antragsverfahren war bewusst unbürokratisch gehalten.
Seit Förderbeginn wurden in den zwei Förderperioden mehr als 291 Förderbescheide ausgestellt und insgesamt ein Finanzvolumen von 49.900,00 € durch die Stadt Friesoythe bereitgestellt. Es wurde so eine Gesamtleistung von mindestens 185,38 kWp an erneuerbaren Energien durch Kleinanlagen im Stadtgebiet Friesoythe installiert.
Bitte beachten Sie, dass die Förderrichtlinie bereits abgeschlossen ist und somit keine weiteren Anträge mehr angenommen werden können.
| F. Kröger | |
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