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Kommunale Wärmeplanung
Was ist die kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument zur langfristigen Umstellung der Wärmeversorgung auf eine treibhausgasneutrale, sichere und wirtschaftliche Struktur bis spätestens 2040. Sie beantwortet auf Stadtgebietsebene folgende Fragen:
- Wie hoch ist der heutige und zukünftige Wärmebedarf?
- Welche Energieträger werden aktuell genutzt?
- Wo gibt es Potenziale für Wärmenetze?
- Wo kann Abwärme, Biogas, Solarthermie, Geothermie etc. genutzt werden?
- Welche Gebiete eignen sich perspektivisch für welche Versorgungsform?
Die Wärmeplanung schafft damit eine Orientierung und Transparenz für Kommune und Bürger*innen.
Was ist die kommunale Wärmeplanung nicht?
Die Wärmeplanung ist kein:
- Bau- oder Ausführungsplan für konkrete Projekte
- Anschluss- oder Heizungszwang
- Verbot bestehender Heizungen
- Verpflichtung, sofort auf Wärmepumpe umzusteigen
- Satzung oder Rechtsverordnung
Sie entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Bürger*innen. Rechtlich verbindlich werden Entscheidungen erst durch separate kommunale Satzungen in Form einer Ausweisung von Wärmenetzausbaugebieten oder Sanierungsgebieten oder aber durch erlassenes Bundesrecht, nicht durch den Wärmeplan selbst.
Wie wird unsere Wärmeversorgung klimafreundlich, sicher und bezahlbar?
Die Wärmeversorgung verursacht einen großen Teil der CO₂-Emissionen in Deutschland und auch in Friesoythe. Gleichzeitig stehen viele Heizungen in Friesoythe in den kommenden Jahren aufgrund ihres Alters vor einer Erneuerung. Die kommunale Wärmeplanung zeigt auf, wie die Wärmeversorgung bis 2040 schrittweise klimafreundlicher, sicher und wirtschaftlich gestaltet werden kann.
Wie wurde vorgegangen?
Die Wärmeplanung erfolgte in vier Schritten:
- Bestandsanalyse: Erfassung von Gebäuden, Heizungsarten, Energieverbräuchen und CO₂-Emissionen.
- Potenzialanalyse: Untersuchung erneuerbarer Energien wie Biogas, Solarenergie, Geothermie, Abwärme sowie Möglichkeiten zur energetischen Sanierung.
- Zielszenario: Entwicklung eines möglichen Versorgungsbildes für das Jahr 2040.
- Maßnahmen und Strategie: Ableitung konkreter Handlungsansätze für die kommenden Jahre.
Alle Daten wurden in einem sogenannten „digitalen Zwilling“ zusammengeführt , einer digitalen Karte, die das gesamte Stadtgebiet abbildet und zukünftige Entwicklungen simulieren kann.
Wie ist die Ausgangslage in Friesoythe?
Die Analyse zeigt:
- Über 50 % der Gebäude wurden vor 1979 gebaut.
- Rund 30 % der Heizungen sind älter als 20 Jahre.
- Der wichtigste Energieträger ist derzeit Erdgas (knapp 80 %).
- Besonders hohe Wärmebedarfe gibt es in Ortskernen sowie in Gewerbe- und Industriegebieten.
Damit besteht ein großer Handlungsbedarf, aber auch ein großes Potenzial für eine klimafreundlichere Wärmeversorgung.
Zentrale und dezentrale Wärmeversorgung
Ein zentrales Ergebnis der Wärmeplanung: Wärmenetze sind sinnvoll – aber nicht überall. Für einen kleinen Teil des Stadtgebiets (unter 10 %) kommen Wärmenetze perspektivisch infrage. Für über 90 % der Gebäude wird die Wärmeversorgung auch künftig dezentral, also gebäudeweise erfolgen, zum Beispiel mit Wärmepumpen, Biomasse oder erneuerbarem Gas. Welche Lösung geeignet ist, hängt stark vom jeweiligen Standort, der Bebauung und dem Gebäudezustand ab. Dazu ist eine bundesweit geltende Empfehlung als Eigentürmer einer Immobilie eine Energieberatung von Fachpersonal durchführen zu lassen.
Hinweise zur Energieberatung der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen und weiterleitende Links um Fachpersonal zu finden, können Sie aufrufen unter: Klimaschutz Niedersachsen - Energieberatung für Hauseigentümer
Was sind Wärmenetzeignungsgebiete?
Im Wärmeplan wurden sogenannte Wärmenetzeignungsgebiete identifiziert. Das sind Bereiche, in denen ein Wärmenetz grundsätzlich denkbar wäre weil:
- viele Gebäude nah beieinanderliegen,
- ein hoher Wärmebedarf besteht,
- oder eine erneuerbare Wärmequelle in der Nähe ist (z. B. Biogas oder Abwasserwärme).
Ob ein Wärmenetz tatsächlich umgesetzt wird, hängt von der Fassung kommunaler Ratsbeschlüsse, späteren Wirtschaftlichkeits- und Machbarkeitsstudien und von der Investorenfrage ab.
Welche konkreten Maßnahmen sind vorgesehen?
Als erste Schritte wurden neben Informationskampagnen mehrere Schwerpunktmaßnahmen benannt, mit deren Umsetzung in den nächsten fünf Jahren begonnen werden soll:
- Prüfung eines Wärmenetzes in der Innenstadt, gespeist aus vorhandenen Biogaskapazitäten.
- Nutzung von Abwärme aus dem Abwasser beim geplanten Neubau der Kläranlage für das Gebiet Schwaneburger Straße.
- Ausweisung von Sanierungsgebieten (z. B. Barßeler Straße, Altenoythe), um energetische Modernisierungen gezielt zu fördern.
- Energetische Optimierung kommunaler Gebäude, inklusive Einsatz erneuerbarer Energien und Effizienzsteigerung durch energetische Sanierung.
Was bedeutet das für Bürger*innen?
Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden. Es gibt keine automatische Verpflichtung, die Heizung sofort zu wechseln. Wer saniert oder neu baut, sollte die Ergebnisse der Wärmeplanung als Orientierung nutzen. In Gebieten ohne Wärmenetzoptionen bleiben individuelle Lösungen wie Wärmepumpen oder andere Heizsysteme mit erneuerbaren Energien und zusätzlich Dämmmaßnahmen und Photovoltaik besonders wichtig. Für viele Maßnahmen stehen für Eigentümer*innen von Immobilien Förderprogramme vom Bund und dem Land Niedersachsen zur Verfügung.
Über mögliche Förderprogramme für private Immobilien informiert Sie die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen unter: Klimaschutz Niedersachsen - Förderprogramme für Hauseigentümer
Wie geht es weiter?
Die kommunale Wärmeplanung ist ein lebender Prozess. Sie wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. In den kommenden Jahren folgen vertiefende Studien, weitere Bürgerinformationen, und konkrete Umsetzungsentscheidungen.
Weitere Hinweise der Verbraucherzentrale speziell zu geltenden Zahlen, Daten und Fakten im Gebäudeenergiegesetz finden Sie unter: Verbraucherzentrale - Energetische Sanierung
Antworten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen auf häufig gestellte Fragen zum Gebäudeenergiegesetz wie Folgende:
- Auf einen Blick: Was bedeutet das GEG zum Erneuerbaren Heizen?
- Ist bei Heizungsanlagen im Bestand, die während der Übergangsphase bis 2026/2028 eingebaut werden, etwas Besonderes zu beachten?
- Was gilt zukünftig im Neubau?
- Was gilt in Zukunft im Bestand?
- Wie kann ich klimafreundlich heizen? Welche Möglichkeiten sieht das Gesetz für das Heizen mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien vor?
- Ich habe bei mir zu Hause eine Gas- oder Ölheizung. Was passiert damit?
- Unter welchen Umständen darf ich im Bestand noch eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen?
- Der Anschluss an ein Wärmenetz ist eine gute Option, klimafreundlich zu heizen. Wie sind da die Regelungen?
- Meine Kommune hat eine Wasserstoffplanung, was gilt dann?
- Was mache ich, wenn ich eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit Gasetagenheizungen habe?
- Beratung: Wer kann mir am besten helfen, wenn ich überlege, was das alles für mich heißt, und wie ich am besten auf klimafreundliches Heizen umsteige?
- Gibt es auch Ausnahmen von den Pflichten, mit 65 Prozent Erneuerbare Energien zu heizen?
- Was muss ich als Mieterin oder Mieter beachten?
- Wenn ich auf Erneuerbares Heizen umstelle, wie erfolgt der Nachweis, dass ich mit Erneuerbaren Energien heize?
- Lohnt sich ein Einbau von Wärmepumpen in ungedämmten Gebäuden, oder muss erst das ganze Gebäude saniert werden?
- Welche Förderung kommt für mich in Frage?
- Welche Heizungen können die finanzielle Förderung in Anspruch nehmen – nur Wärmepumpen und Pellets oder auch Gas- oder sogar Ölheizungen, die mit klimaneutralen Brennstoffen betrieben werden?
- Ab wann gelten die neuen Fördersätze, und wie und wann wird die Programmanpassung bei der BEG umgesetzt?
- Wie wird die Förderung finanziert?
Finden Sie unter: Energiewechsel
