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Ortsvorsteher
Die Ortsvorsteherinnen oder Ortsvorsteher haben die Belange der Ortschaft gegenüber den Organen der Stadt zur Geltung zu bringen und im Interesse einer bürgernahen Verwaltung Hilfsfunktionen für die Stadtverwaltung zu erfüllen. Zu den Hilfsfunktionen der Verwaltung gehören:
- Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften,
- Ausstellung von Lebensbescheinigungen,
- Entgegennahme von Anträgen für die Stadtverwaltung,
- Entgegennahme von Fundsachen,
- Einzelfälle oder Gruppen von Angelegenheiten, die von dem Bürgermeister durch besondere Verfügung übertragen werden,
- Repräsentative Vertretung der Ortschaft im Einvernehmen mit dem Bürgermeister.