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Nachweis der Sachkunde für Hundehalter
Hundehalterinnen/Hundehalter müssen ab dem 1. Juli 2013 den Nachweis der Sachkunde (Hundeführerschein) besitzen.
Die Sachkundeprüfung kann bei der zuständigen Stelle abgelegt werden.
Wer nachweislich innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung mindestens zwei Jahre lang einen Hund ununterbrochen gehalten (oder für eine juristische Person betreut) hat, gilt durch Erfahrung als sachkundig.
Ist der Hund auf den Namen einer Person zur Hundesteuer angemeldet oder lautet ein Haftplichtversicherungsvertrag auf diese Person, sind dies Indizien, die dafür sprechen, dass diese Person Halterin oder Halter des Hundes im Rechtssinne ist.
Wenn andere Personen, z.B. im Haushalt lebende Kinder, regelmäßig mit dem Hund umgehen, diesen führen und betreuen, gelten sie nicht als Halterin oder Halter im Rechtssinne. Sofern z.B. Kinder den elterlichen Haushalt verlassen und den Hund mit sich nehmen, habe diese als Neuhalterin/Neuhalter die eigene Sachkunde durch das Ablegen einer theoretischen und praktischen Prüfung nachzuweisen.
Darüber hinaus werden bestimmte Personengruppen als sachkundig befunden: z.B. Tierärztinnen/Tierärzte, Personen, die Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde abnehmen oder eine solche Prüfung mit einem Hund erfolgreich abgelegt haben, Tierheimbetreibende, Diensthundeführerinnen/Diensthundeführer und Behindertenbegleithundeführerinnen/Behindertenbegleithundeführer. Wenn aber ein solcher Hund auffällig wird, z.B. Beschwerden über ihn bei der zuständigen Stelle eingehen, kann die zuständige Stelle die Sachkunde auch nachträglich vorschreiben.
| H. Stoff | |
| Amt / Bereich Bereich 32 – Ordnung Rathaus am Stadtpark, Zimmer 106 // EG Alte Mühlenstraße 12 26169 Friesoythe Telefon: 04491 9293-105 Telefax: 04491 9293-100 | |
| Landkreis CloppenburgEschstraße 29 49661 Cloppenburg Telefon: 04471 15-0 Telefax: 04471 85697 E-Mail: kreishaus@lkclp.deHomepage: http://www.lkclp.de |
| Landkreis Cloppenburg - Ordnungsamt Eschstraße 29 49661 Cloppenburg Telefon: 0447115-0 Telefax: 0447185697 E-Mail: kreishaus@lkclp.deHomepage: www.lkclp.deÖffnungszeiten:
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- Erlaubnis zur Haltung von gefährlichen Hunden: Erteilung
- Haftpflichtversicherung für Hundehalter: Abschluss
- Hundehaltung: Anmeldung
- Hundesteuer
- Implantieren von Identifikationschips bei Hunden: Durchführung
- Nachweis der Sachkunde für Hundehalter
- Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundehaltern: Anerkennung
- Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundehaltern: Meldung ? Wegfall der Anerkennungsvoraussetzungen

