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Implantieren von Identifikationschips bei Hunden: Durchführung

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Die Identifikationschips werden von der zuständigen Stelle implantiert.

Auf dem Chip sind dabei die Daten über Hund und Halter festgehalten. Diese Angaben werden im amtlichen niedersaächsischen Hunderegister zusammengeführt, um gegebenenfalls den Halter ermitteln zu können.

Falls der Hund bereits über einen Chip verfügt (z. B. für den EU-Heimtierausweis oder für das Tasso-Register), ist die Chip-Nummer zusammen mit den Angaben zum Halter und zum Hund an das zentrale Register zu melden. Der Hund muss nicht erneut gechippt werden. Die alte Chip-Nummer behält ihre Gültigkeit.

Der Chip ersetzt nicht die Hundemarke, denn mit der Marke wird der Nachweis geführt, dass für den betreffenden Hund die Hundesteuer bezahlt wurde. In vielen Städten und Gemeinden ist das Anbringen der Marke am Halsband des Hundes nach wie vor Pflicht.


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H. StoffStandort anzeigen
Amt / Bereich
Bereich 32 – Ordnung
Rathaus am Stadtpark, Zimmer 106 // EG
Alte Mühlenstraße 12
26169 Friesoythe
Telefon: 04491 9293-105
Telefax: 04491 9293-100
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