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Erlaubnis zur Haltung von gefährlichen Hunden: Erteilung
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt.
Durch das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (HundVerbrEinfG) wurde auf Bundesebene ein Einfuhr- und Verbringungsverbot für bestimmte Hunderassen festgelegt. Hierbei handelt es sich um Hunde der Rassen :
- Pitbull-Terrier,
- American Staffordshire-Terrier,
- Staffordshire-Bullterrier,
- Bullterrier
- sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen miteinander oder mit anderen Hunden, für die nach den Vorschriften des Landes in dem der Hund ständig gehalten werden soll, eine Gefährlichkeit vermutet wird, dürfen nach § 2 HundVerbrEinfG aus dem Ausland nicht in dieses Land eingeführt oder verbracht werden.
| H. Stoff | |
| Amt / Bereich Bereich 32 – Ordnung Rathaus am Stadtpark, Zimmer 106 // EG Alte Mühlenstraße 12 26169 Friesoythe Telefon: 04491 9293-105 Telefax: 04491 9293-100 | |
| Landkreis CloppenburgEschstraße 29 49661 Cloppenburg Telefon: 04471 15-0 Telefax: 04471 85697 E-Mail: kreishaus@lkclp.deHomepage: http://www.lkclp.de |
| Landkreis Cloppenburg - Ordnungsamt Eschstraße 29 49661 Cloppenburg Telefon: 0447115-0 Telefax: 0447185697 E-Mail: kreishaus@lkclp.deHomepage: www.lkclp.deÖffnungszeiten:
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- Erlaubnis zur Haltung von gefährlichen Hunden: Erteilung
- Haftpflichtversicherung für Hundehalter: Abschluss
- Hundehaltung: Anmeldung
- Implantieren von Identifikationschips bei Hunden: Durchführung
- Nachweis der Sachkunde für Hundehalter
- Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundehaltern: Anerkennung
- Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundehaltern: Meldung ? Wegfall der Anerkennungsvoraussetzungen

