Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der öffentlichen Auslegunggem. § 3 Abs. 2 bzw. § 13 Abs. 2 BauGB
Danke für Ihr Interesse an der Ausgestaltung dieses Planverfahrens.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung in der Bauleitplanung ist zweistufig angelegt.
Nach der frühzeitigen Beteiligung (§3 (1) BauGB ) ist die Veröffentlichung (§ 3 (2) BauGB) von Plänen innerhalb eines Monats während des Planungsprozesses das zentrale Element der Öffentlichkeitsbeteiligung. Sie basiert auf dem Entwurf und wird auch als formelle Beteiligung bezeichnet. Ihre Anregungen dienen der Politik und der Verwaltung zur Meinungsbildung.
Nutzen Sie entweder unser folgendes Online-Formular, schreiben Sie uns per Post oder suchen Sie uns vor Ort auf, um uns Ihre Anregungen zu vermitteln.
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