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Windenergieanlagen
Aus energie- und umweltpolitischen Gründen hat Windenergie als wesentlicher Bestandteil der erneuerbaren Energien einen hohen Stellenwert bekommen. Um den Ausbau zu beschleunigen, wurden in den vergangenen Jahren durch die Bundes- und Landesregierung umfassende Klimaschutz-Gesetzgebungspakete vorgelegt. Der Bundesgesetzgeber hat durch das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) bestimmt, dass in jedem Bundesland ein prozentualer Anteil der Landesfläche für die Windenergie an Land auszuweisen ist. Im Niedersächsischen Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfs (NWindG) ist geregelt, dass im Landkreis Cloppenburg bis zum 31.12.2027 2,27 % der Fläche und bis zum 31.12.2032 2,94 % der Fläche als Windenergiegebiete auszuweisen sind.
Als Grundlage für weitere Planungen der Stadt Friesoythe wurde im Jahr 2022 eine neue Potentialstudie Wind erstellt. Auf Basis dieser wurde die 76. Flächennutzungsplanänderung durchgeführt und fünf Sondergebietsflächen mit der Zweckbestimmung „Windenergie“ dargestellt. Die sich ergebenen Potentialflächen sowie den aktuellen Stand der weiteren Entwicklungen sind nachfolgend einzusehen.
