Sollten bei einem öffentlichen Osterfeuer noch Speisen und/oder Getränke angeboten werden, muss mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung eine Gaststättenanzeige abgegeben werden.
Osterfeuer sind Brauchtumsfeuer, die während der Ostertage von Vereinen, Ortsgemeinschaften oder Siedlungsgemeinschaften ausgerichtet werden und als öffentliche Veranstaltungen für jedermann zugänglich sind. Sie dürfen nicht zur Müllverbrennung privat im eigenen Garten durchgeführt werden.
Die Anmeldung eines Traditions-Osterfeuers muss bis spätestens 20.03.2026 gegenüber der Stadt Friesoythe, Bereich 32 - Ordnung angezeigt werden. Den entsprechenden Antrag erhalten Sie im Ordnungsamt oder auf unserer Homepage.
Die Anträge nimmt Frau Haskamp entgegen.
