1. Wahltag
Die Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Friesoythe findet am Sonntag, 13. September 2026, in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.
2. Stichwahl
Eine eventuell erforderliche Stichwahl findet am Sonntag, den 27. September 2026, in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.
3. Wahlvorschläge
Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Art. 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von einer wahlberechtigten Einzelperson (Einzelbewerberin oder Einzelbewerber) eingereicht werden.
Jeder Wahlvorschlag darf nur eine wählbare Bewerberin oder einen wählbaren Bewerber enthalten. Die vorgeschlagene Person muss nicht selbst in der Stadt Friesoythe wahlberechtigt sein.
Der Wahlvorschlag muss von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe, von der wahlberechtigten Einzelperson oder, bei einem Wahlvorschlag einer nicht wahlberechtigten, aber wählbaren Einzelperson, von dieser selbst unterzeichnet sein.
4. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Aufgrund § 45 b NKWG fordere ich zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf. Die Wahlvorschläge sind spätestens bis
Montag, den 20. Juli 2026, 18:00 Uhr
beim Gemeindewahlleiter der Stadt Friesoythe im Rathaus am Stadtpark, Alte Mühlenstraße 12, 26169 Friesoythe, schriftlich einzureichen.
Ich empfehle, die Wahlvorschläge möglichst frühzeitig vor diesem Termin einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können.
5. Inhalt und Form der Wahlvorschläge
Bei der Einreichung der Wahlvorschläge sind die Vorschriften der §§ 45 a und 45 d i.V.m. §§ 21 ff. des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz (NKWG) sowie die §§ 32 ff. der Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO) über Inhalt und Form der Wahlvorschläge zu beachten.
Die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Vordrucke können bei der Gemeindewahlleitung der Stadt Friesoythe im Rathaus am Stadtpark, Alte Mühlenstraße 12, 26169 Friesoythe, angefordert werden.
6. Erforderliche Unterschriften für Wahlvorschläge
Jeder Wahlvorschlag muss gemäß § 45 d Abs. 3 NKWG von mindestens 160 Wahlberechtigten des Wahlbereiches persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Formblätter für die Unterstützungsunterschriften werden auf Anforderung von der Wahlleitung kostenfrei ausgegeben.
Eine wahlberechtigte Person darf für jede Direktwahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Stadt Friesoythe hat die Wahlberechtigung zu bestätigen. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlages nachzuweisen. Hat jemand für eine Direktwahl mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, so sind dessen Unterschriften auf Wahlvorschlägen ungültig, die bei der Stadt Friesoythe nach der ersten Bestätigung der Wahlberechtigung zu prüfen sind.
Von der Beibringung der Unterstützungsunterschriften sind gemäß § 45 d Abs. 4 i.V.m. § 21 Abs. 10 NWKG folgende Parteien und Wählergruppen befreit:
- Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
- Freie Demokratische Partei (FDP)
- Alternative für Deutschland - Niedersachsen (AfD Niedersachen)
- Die Linke (Die Linke)
Außerdem sind für den Wahlvorschlag des bisherigen Amtsinhabers keine Unterstützungsunterschriften erforderlich (§ 45 d Abs. 4 NKWG).
7. Wahlanzeige
Parteien, die nicht unter Punkt 6 genannt sind und insoweit die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 NKWG nicht erfüllen, können als solche nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie gemäß § 22 NKWG spätestens am Montag, dem 15.06.2026, dem Niedersächsischen Landeswahlleiter, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. § 22 NKWG und § 34 NWKO sind zu beachten.
Friesoythe, 20. Februar 2026
Der Gemeindewahlleiter
Karsten Vahl