Der Rat der Stadt Friesoythe hat in seiner Sitzung am 01.10.2025 den Bebauungsplan Nr. 248 „Burgwiese“ mit örtlichen Bauvorschriften gem. § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung sowie die dazugehörige Begründung beschlossen. Der Satzungsbeschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekanntgegeben.
Durch das Bauleitverfahren werden die bauleitplanerischen Voraussetzungen geschaffen, um die vorhandene Grünfläche als Bewegungs- und Begegnungsfläche zu entwickeln. Zusätzlich wurde das Areal der Kindertagesstätte „Haus für Kinder Burgwiese“ planungsrechtlich beregelt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes geht aus der nachfolgen Übersichtskarte hervor:
Mit der ortsüblichen Veröffentlichung dieser Bekanntmachung wird der Bebauungsplan Nr. 248 rechtsverbindlich.
Der Bebauungsplan nebst Begründung kann gem. § 10 BauGB im Rathaus der Stadt Friesoythe, Alte Mühlenstraße 12, 26169 Friesoythe, Zimmer 330, während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Die Planunterlagen können außerdem im Internet auf der Homepage der Stadt Friesoythe unter https://www.friesoythe.de/planung eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 BauGB die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie die nach § 214 Abs. 3 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieses Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Satz 1 + 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für die Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Im Auftrage
Matthias Neiteler
Fachbereichsleiter 3 - Stadtentwicklung
