Durch das Bauleitverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung der Entwicklungsmöglichkeiten der Gewerbebetriebe geschaffen werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes geht aus der nachfolgenden Übersichtskarte hervor.
Mit der ortsüblichen Veröffentlichung dieser Bekanntmachung wird der Bebauungsplan Nr. 200A rechtsverbindlich.
Der Bebauungsplan nebst Begründung kann gem. § 10 BauGB im Rathaus der Stadt Friesoythe, Alte Mühlenstraße 12, 26169 Friesoythe, Zimmer 330, während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Die Planunterlagen können außerdem im Internet auf der Homepage der Stadt Friesoythe unter https://www.friesoythe.de/planung eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 BauGB die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie die nach § 214 Abs. 3 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieses Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Satz 1 + 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für die Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Stadt Friesoythe
i. A. Matthias Neiteler
Fachbereichsleiter 3 - Stadtentwicklung
