1. Aufstellung des Bebauungsplanes
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Friesoythe hat in seiner Sitzung am 03.12.2025 die Aufstellung der o. g. 2. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 beschlossen. Gemäß § 13 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung, von dem Umweltbericht und von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Mit der 2. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines im Plangebiet ansässigen Betriebes geschaffen werden. Der Geltungsbereich der 2. Änderung wird im Südwesten durch die Elbestraße und im Osten und Nordosten durch einen Graben und den Böschungsbereich der Bundesstraße 72 begrenzt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes geht aus der nachfolgenden Übersichtskarte hervor.
2. Beteiligung der Öffentlichkeit
Von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
Für die Öffentlichkeit wird nunmehr Gelegenheit zur Unterrichtung und Äußerung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB gegeben. Dazu liegt der Planentwurf mit Begründung in der Zeit vom
19. Juni 2026 bis zum 20. Juli 2026
-beide Tage einschließlich-
im Rathaus der Stadt Friesoythe zu den üblichen Dienststunden auf dem Flur des Fachbereiches 3 - Stadtentwicklung, Alte Mühlenstraße 12, 26169 Friesoythe.
Während der öffentlichen Auslegung besteht die Gelegenheit, sich eingehend über die beabsichtigte Planung zu informieren bzw. Stellungnahmen (mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift) hierzu abzugeben. Es besteht auch allgemein die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Im Auslegungszeitraum können die vollständigen Planungsunterlagen ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Friesoythe unter dem Link: https://www.friesoythe.de/planung eingesehen und zu der Planung Stellungnahmen abgegeben werden.
Wird eine Stellungnahme per E-Mail abgegeben, ist diese an bauverwaltung@friesoythe.de zu richten, im Übrigen gelten die aus dieser Bekanntmachung ersichtlichen Kontaktdaten.
Darüber hinaus können die Stellungnahmen per Post an die Stadt Friesoythe, Alte Mühlenstraße 12, 26169 Friesoythe, gesendet oder per Fax (04491/9293100) übermittelt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weise ich ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben ausdrücklich zu vermerken.
Im Auftrag
Matthias Neiteler
Leiter des Fachbereiches 3 – Stadtentwicklung
