1. Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Friesoythe hat in seiner Sitzung am 11.02.2026 den Beschluss zur Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Mit der Durchführung dieses Bauleitplanverfahrens sollen die planerischen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbauflächen zur Deckung des örtlichen Bedarfs entwickelt werden. Zudem soll das bereits vorhandene westlich angrenzende Wohngebiet planungsrechtlich gesichert werden. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke Nr. 63/1, 63/5 und 63/6 der Flur 23, Gemarkung Altenoythe, sowie die daran südwestlich anschließenden Flächen bis zu den Straßen „Kirchweg“ bzw. „Carolaweg“. Im Südosten begrenzt die Straße „Röbkenberg“ das Gebiet.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes geht aus der nachfolgenden Übersichtskarte hervor:
2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Planung soll der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Diese frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt im Rahmen eines Aushanges des Vorentwurfes in der Zeit vom
16. Juni 2026 bis zum 17. Juli 2026
-beide Tage einschließlich-
während der Dienststunden auf dem Flur des Fachbereiches 3 – Stadtentwicklung, Alte Mühlenstraße 12, 26169 Friesoythe.
Während der öffentlichen Auslegung besteht die Gelegenheit, sich eingehend über die beabsichtigte Planung zu informieren bzw. Stellungnahmen (mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift) hierzu abzugeben. Es besteht auch allgemein die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Im Auslegungszeitraum können die vollständigen Planungsunterlagen ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Friesoythe unter dem Link: https://www.friesoythe.de/planung eingesehen und zu der Planung Stellungnahmen abgegeben werden.
Wird eine Stellungnahme per E-Mail abgegeben, ist diese an bauverwaltung@friesoythe.de zu richten, im Übrigen gelten die aus dieser Bekanntmachung ersichtlichen Kontaktdaten.
Darüber hinaus können die Stellungnahmen per Post an die Stadt Friesoythe, Alte Mühlenstraße 12, 26169 Friesoythe, gesendet oder per Fax (04491/9293100) übermittelt werden.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weise ich ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben ausdrücklich zu vermerken.
Stadt Friesoythe
i. A. Matthias Neiteler
Leiter des Fachbereiches 3 – Stadtentwicklung
