1. Aufstellung des Bebauungsplanes
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Friesoythe hat in seiner Sitzung am 30.08.2023 die Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes beschlossen. Durch das Bauleitverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Sporthalle nebst den erforderlichen Stellplätzen geschaffen werden. Das Plangebiet liegt im südlichen Bereich des Hauptortes Friesoythe, zwischen der Bundesstraße 72 im Westen und der Thüler Straße im Osten.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes geht aus der nachfolgenden Übersichtskarte hervor:
Das Bauleitverfahren wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt.
Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Ferner wird von den Verfahrensschritten zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, abgesehen.
Offengelegt werden der Planentwurf mit der Planzeichnung nebst Begründung.
2. Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Planung soll der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Planentwurfs und der Begründung in der Zeit vom
29. Mai 2026 bis zum 30. Juni 2026
- beide Tage einschließlich -
im Rathaus der Stadt Friesoythe zu den üblichen Dienststunden auf dem Flur des Fachbereiches 3 - Stadtentwicklung, Alte Mühlenstraße 12, 26169 Friesoythe.
Während der öffentlichen Auslegung besteht die Gelegenheit, sich eingehend über die beabsichtigte Planung zu informieren bzw. Stellungnahmen (mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift) hierzu abzugeben. Es besteht auch allgemein die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Im Auslegungszeitraum können die vollständigen Planungsunterlagen ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Friesoythe unter dem Link: https://www.friesoythe.de/planung eingesehen und zu der Planung Stellungnahmen abgegeben werden.
Wird eine Stellungnahme per E-Mail abgegeben, ist diese an bauverwaltung@friesoythe.de zu richten, im Übrigen gelten die aus dieser Bekanntmachung ersichtlichen Kontaktdaten.
Darüber hinaus können die Stellungnahmen per Post an die Stadt Friesoythe, Alte Mühlenstraße 12, 26169 Friesoythe, gesendet oder per Fax (04491/9293100) übermittelt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können:
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weise ich ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben ausdrücklich zu vermerken.
Stadt Friesoythe
i. A. Matthias Neiteler
Leiter des Fachbereiches 3 - Stadtentwicklung
