Der Landkreis Cloppenburg hat mit Verfügung vom 17.12.2025 die vom Rat der Stadt Friesoythe am 01.10.2025 beschlossene 75. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) genehmigt.
Der Geltungsbereich der 75. Flächennutzungsplanänderung geht aus der nachfolgenden Übersichtskarte hervor.
Mit der ortsüblichen Veröffentlichung dieser Bekanntmachung wird die 75. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.
Die Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung einschließlich Umweltbericht kann gemäß § 6 Abs. 5 BauGB im Rathaus der Stadt Friesoythe, Alte Mühlenstraße 12, 26169 Friesoythe, Zimmer 330, während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 BauGB die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie die nach § 214 Abs. 3 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung schriftlich gegenüber der Stadt Friesoythe unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Stadt Friesoythe
i. A. Matthias Neiteler
Fachbereichsleiter 3 - Stadtentwicklung
