Inhaltsbereich
Bürger machen Politik / Wahlen

Versammlungswesen
Grundsätzlich haben alle Menschen das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Die Versammlungsfreiheit ist im Grundgesetz verankert. Nach dem Nds. Versammlungsgesetz sind Versammlungen unter freiem Himmel spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der Versammlung (also dem Aufruf zur Teilnahme an der Versammlung) bei der unteren Versammlungsbehörde anzuzeigen. Ausnahmen sind nur bei Eil- oder Spontanversammlungen zulässig, bei denen die Einhaltung der Frist nicht möglich ist.