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Wohnungsbau: Förderung - von Mietwohnraum für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung
Als Träger eines Neubaus, Aus- oder Umbaus von Wohnungen, Wohngruppen oder Wohngemeinschaften für Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderungen und hilfe- und pflegebedürftige Menschen können Sie staatliche Fördermittel im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung erhalten. Bauvorhaben für „Betreutes Wohnen“ haben Vorrang. Gefördert werden auch Maßnahmen zur energetischen Modernisierung.
| J. Gebken | |
| Amt / Bereich Bereich 60 - Bauverwaltung Rathaus am Stadtpark, Zimmer 327 // 1. OG Alte Mühlenstraße 12 26169 Friesoythe Telefon: 04491 9293-327 Telefax: 04491 9293-300 | |
| Landkreis Cloppenburg - Bauamt Eschstraße 29 49661 Cloppenburg Telefon: 0447115-0 Telefax: 0447185697 E-Mail: kreishaus@lkclp.deHomepage: www.lkclp.deÖffnungszeiten:
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