Als Träger eines Neubaus, Aus- oder Umbaus von Wohnungen, Wohngruppen oder Wohngemeinschaften für Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderungen und hilfe- und pflegebedürftige Menschen können Sie staatliche Fördermittel im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung erhalten. Bauvorhaben für „Betreutes Wohnen“ haben Vorrang. Gefördert werden auch Maßnahmen zur energetischen Modernisierung.
Inhaltsbereich
Wohnungsbau: Förderung - von Mietwohnraum für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei dem Landkreis, der selbständigen Gemeinde oder der kreisfreien Stadt, in dessen/deren Gebiet Sie das Bauvorhaben planen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Von der NBank wird ein Bearbeitungsentgelt von 1% des bewilligten Gesamtbetrages erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Daneben bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für den altersgerechten Umbau von Wohnraum zinsgünstige Darlehen als weitere Förderungsmöglichkeit an. Mit verschiedenen Bausteinen kann insbesondere älteren Menschen innerhalb der angestammten Wohnung und des gewohnten sozialen Umfeldes eine weitgehend barrierefreie, zumindest jedoch barrierereduzierte Nutzung ermöglicht werden.
Ansprechpartner/in
Johannes Gebken![]() | |
Amt / Bereich Bereich 60 - Bauverwaltung, Stadtplanung und Wirtschaftsförderung Zimmer 327 // 1. OG Telefon: 04491 9293-327 Telefax: 04491 9293-300 E-Mail: gebken@friesoythe.de |