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Wohnsitz: Abmeldung

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Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben. Beachten Sie bitte hierzu auch die Hinweise in der Leistung zur Abmeldung eines Nebenwohnsitzes .


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R. FranzenStandort anzeigen
Amt / Bereich
Bereich 33 - Bürgerservice und Standesamt
Rathaus am Stadtpark, Zimmer 218 // EG
Alte Mühlenstraße 12
26169 Friesoythe
Telefon: 04491 9293-218
Telefax: 04491 9293-201
L. HenkenjohannStandort anzeigen
Amt / Bereich
Bereich 33 - Bürgerservice und Standesamt
Rathaus am Stadtpark, Zimmer 218 // EG
Alte Mühlenstraße 12
26169 Friesoythe
Telefon: 04491 9293-218
Telefax: 04491 9293-200
M. MaulStandort anzeigen
Amt / Bereich
Bereich 33 - Bürgerservice und Standesamt
Rathaus am Stadtpark, Zimmer 218 // EG
Alte Mühlenstraße 12
26169 Friesoythe
Telefon: 04491 9293-218
Telefax: 04491 9293-201
S. PoschmannStandort anzeigen
Amt / Bereich
Bereich 33 - Bürgerservice und Standesamt (Leitung)
Rathaus am Stadtpark, Zimmer 217 // EG
Alte Mühlenstraße 12
26169 Friesoythe
Telefon: 04491 9293-217
Telefax: 04491 9293-201
S. ZinkeStandort anzeigen
Amt / Bereich
Bereich 33 - Bürgerservice und Standesamt
Rathaus am Stadtpark, Zimmer 218 // EG
Alte Mühlenstraße 12
26169 Friesoythe
Telefon: 04491 9293-218
Telefax: 04491 9293-201