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Wahlrechtsbescheinigung

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Damit Parteien, Wählergruppen sowie Bewerberinnen und Bewerber (sog. "Wahlvorschlagsträger") zu einer Wahl zugelassen werden können, sind bestimmte formelle Bedingungen zu erfüllen.

Nach Unterzeichnung des Formblattes und Erfüllung der Voraussetzungen wird das Wahlrecht von der zuständigen Stelle, in der die wahlberechtigte Person wohnt, kostenfrei bescheinigt (Wahlrechtsbescheinigung).


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Amt / Bereich
Bereich 33 - Bürgerservice und Standesamt (Leitung)
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26169 Friesoythe
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Telefax: 04491 9293-201