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Versammlungswesen

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Grundsätzlich haben alle Menschen das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Die Versammlungsfreiheit ist im Grundgesetz verankert. Nach dem Nds. Versammlungsgesetz sind Versammlungen unter freiem Himmel spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der Versammlung (also dem Aufruf zur Teilnahme an der Versammlung) bei der unteren Versammlungsbehörde anzuzeigen. Ausnahmen sind nur bei Eil- oder Spontanversammlungen zulässig, bei denen die Einhaltung der Frist nicht möglich ist.


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B. DeekenStandort anzeigen
Amt / Bereich
Bereich 32 – Ordnung
Rathaus am Stadtpark, Zimmer 106 // EG
Alte Mühlenstraße 12
26169 Friesoythe
Telefon: 04491 9293-106
Telefax: 04491 9293-100
H. KampsStandort anzeigen
Amt / Bereich
Bereich 32 – Ordnung (Leitung)
Rathaus am Stadtpark, Zimmer 108 // EG
Alte Mühlenstraße 12
26169 Friesoythe
Telefon: 04491 9293-108
Telefax: 04491 9293-100