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Verrentung von Straßenausbaubeiträgen (bzw. Vorausleistungen)
Bei der Zahlung von Straßenausbaubeiträgen bzw. deren Vorausleistungen ist ab einer Beitragsschuld von 3.000,00 € eine Zahlungserleichterung im Rahmen einer „Verrentung“ möglich. Diese ist unabhängig von Ihren finanziellen Verhältnissen.
Was ist wenn?:
- Sie können diese Zahlweise durch sofortige Zahlung der Restschuld jederzeit beenden.
- Wenn Sie das Grundstück veräußern, wird der noch offene Betrag sofort fällig.
- Im Todesfall wird die „Verrentung“ auf den/die Erben übertrag
| F. Kröger | |
| Amt / Bereich Bereich 60 - Bauverwaltung Rathaus am Stadtpark, Zimmer 329 // 1. OG Alte Mühlenstraße 12 26169 Friesoythe Telefon: 04491 9293-329 Telefax: 04491 9293-300 | |

