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Veranstaltung eines Jahr- oder Spezialmarktes: Festsetzung
Wenn ein Jahr- oder Spezialmarkt veranstaltet wird, ist dafür die sogenannte Festsetzung der zuständigen Stelle nötig, sofern für diese Veranstaltung die sogenannten Marktprivilegien angestrebt werden.
Beispiele für Marktprivilegien:
- Befreiung von Einschränkungen des Ladenöffnungsrechts
- Befreiung von den Vorschriften der Gewerbeordnung über das stehende- und das Reisegewerbe
- Lockerung der Arbeitszeitregelungen insbesondere an Sonn- und Feiertagen
- bestimmte Einschränkungen des Jugendarbeitsschutzrechts
Weitere Informationen zum Thema „Veranstaltungen“ finden Sie in den folgenden Leistungen:
- Veranstaltung einer Messe, einer Ausstellung oder eines Großmarktes
- Veranstaltung eines Wochenmarktes
| B. Deeken | |
| Amt / Bereich Bereich 32 – Ordnung Rathaus am Stadtpark, Zimmer 106 // EG Alte Mühlenstraße 12 26169 Friesoythe Telefon: 04491 9293-106 Telefax: 04491 9293-100 | |
| Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen Friedrichswall 1 30159 Hannover Telefon: 0511120-5521 E-Mail: ea@niedersachsen.deÖffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung | |
| Landkreis Cloppenburg - Ordnungsamt Eschstraße 29 49661 Cloppenburg Telefon: 0447115-0 Telefax: 0447185697 E-Mail: kreishaus@lkclp.deHomepage: www.lkclp.deÖffnungszeiten:
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| Team Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Cloppenburg Eschstraße 29 49661 Cloppenburg Telefon: 0447115132 E-Mail: registratur@lkclp.deÖffnungszeiten:
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