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Untersuchungsberechtigungsschein

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Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.

Benötigt werden hierfür:

  • ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben) und
  • ein Erhebungsbogen (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen).

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R. FranzenStandort anzeigen
Amt / Bereich
Bereich 33 - Bürgerservice und Standesamt
Rathaus am Stadtpark, Zimmer 218 // EG
Alte Mühlenstraße 12
26169 Friesoythe
Telefon: 04491 9293-218
Telefax: 04491 9293-201
L. HenkenjohannStandort anzeigen
Amt / Bereich
Bereich 33 - Bürgerservice und Standesamt
Rathaus am Stadtpark, Zimmer 218 // EG
Alte Mühlenstraße 12
26169 Friesoythe
Telefon: 04491 9293-218
Telefax: 04491 9293-200
M. MaulStandort anzeigen
Amt / Bereich
Bereich 33 - Bürgerservice und Standesamt
Rathaus am Stadtpark, Zimmer 218 // EG
Alte Mühlenstraße 12
26169 Friesoythe
Telefon: 04491 9293-218
Telefax: 04491 9293-201
S. PoschmannStandort anzeigen
Amt / Bereich
Bereich 33 - Bürgerservice und Standesamt (Leitung)
Rathaus am Stadtpark, Zimmer 217 // EG
Alte Mühlenstraße 12
26169 Friesoythe
Telefon: 04491 9293-217
Telefax: 04491 9293-201
S. ZinkeStandort anzeigen
Amt / Bereich
Bereich 33 - Bürgerservice und Standesamt
Rathaus am Stadtpark, Zimmer 218 // EG
Alte Mühlenstraße 12
26169 Friesoythe
Telefon: 04491 9293-218
Telefax: 04491 9293-201