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Sterbefall - anzeigen
Der Tod eines Menschen muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, angezeigt werden.
Sterbefall außerhalb einer Einrichtung (Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim, sonstige Einrichtung):
Die Person,
- die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
und
- die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist,
ist verpflichtet den Sterbefall mündlich oder schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige kann auch durch ein Bestattungsunternehmen erfolgen .
Sterbefall in einer Einrichtung:
- Die Einrichtung muss den Sterbefall dem Standesamt anzeigen.
| N. Lindstädt | |
| Amt / Bereich Bereich 33 - Bürgerservice und Standesamt Rathaus am Stadtpark, Zimmer 211 // EG Alte Mühlenstraße 12 26169 Friesoythe Telefon: 04491 9293-211 Telefax: 04491 9293-201 | |
| I. Sydow | |
| Amt / Bereich Bereich 33 - Bürgerservice und Standesamt Rathaus am Stadtpark, Zimmer 212 // EG Alte Mühlenstraße 12 26169 Friesoythe Telefon: 04491 9293-212 Telefax: 04491 9293-200 | |
| S. Poschmann | |
| Amt / Bereich Bereich 33 - Bürgerservice und Standesamt (Leitung) Rathaus am Stadtpark, Zimmer 217 // EG Alte Mühlenstraße 12 26169 Friesoythe Telefon: 04491 9293-217 Telefax: 04491 9293-201 | |

