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Sterbefall - anzeigen

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Der Tod eines Menschen muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, angezeigt werden.

Sterbefall außerhalb einer Einrichtung (Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim, sonstige Einrichtung):

Die Person,  

  • die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  • in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,

und

  • die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist,

ist verpflichtet den Sterbefall mündlich oder schriftlich  anzuzeigen. Die Anzeige kann auch durch ein Bestattungsunternehmen erfolgen . 

Sterbefall in einer Einrichtung:

  • Die Einrichtung muss den Sterbefall dem Standesamt anzeigen.

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N. LindstädtStandort anzeigen
Amt / Bereich
Bereich 33 - Bürgerservice und Standesamt
Rathaus am Stadtpark, Zimmer 211 // EG
Alte Mühlenstraße 12
26169 Friesoythe
Telefon: 04491 9293-211
Telefax: 04491 9293-201
I. SydowStandort anzeigen
Amt / Bereich
Bereich 33 - Bürgerservice und Standesamt
Rathaus am Stadtpark, Zimmer 212 // EG
Alte Mühlenstraße 12
26169 Friesoythe
Telefon: 04491 9293-212
Telefax: 04491 9293-200
S. PoschmannStandort anzeigen
Amt / Bereich
Bereich 33 - Bürgerservice und Standesamt (Leitung)
Rathaus am Stadtpark, Zimmer 217 // EG
Alte Mühlenstraße 12
26169 Friesoythe
Telefon: 04491 9293-217
Telefax: 04491 9293-201