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Schießstätte Betrieb - Erlaubnis

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Wenn Sie eine ortsfesten Anlage, die dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient (Schießstätte), betreiben oder in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Waffenbehörde.

Keiner Erlaubnis bedürfen Schießstätten, bei denen in geschlossenen Räumen ausschließlich zur Erprobung von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionshersteller, durch Waffen- oder Munitionssachverständige oder durch wissenschaftliche Einrichtungen geschossen wird.


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Landkreis CloppenburgEschstraße 29
49661 Cloppenburg
Telefon: 04471 15-0
Telefax: 04471 85697
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 und nach Vereinbarung


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 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr


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 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr


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