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Ruhender Verkehr

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Auf zahlreichen Parkplätzen in der Innenstadt ist die Parkzeit begrenzt. Die Ankunftszeit ist dabei auf der im Fahrzeug sichtbar auszulegenden Parkscheibe einzustellen.

Kontrollen durch den Verkehrsaußendienst sollen sicherstellen, dass die Parkscheibenpflicht eingehalten wird.

Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.


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H. StoffStandort anzeigen
Amt / Bereich
Bereich 32 – Ordnung
Rathaus am Stadtpark, Zimmer 106 // EG
Alte Mühlenstraße 12
26169 Friesoythe
Telefon: 04491 9293-105
Telefax: 04491 9293-100