Inhaltsbereich
Planfeststellung
Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden.
Insbesondere die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen sowie Autobahnen unterliegen grundsätzlich der Planfeststellung.
| J. Gebken | |
| Amt / Bereich Bereich 60 - Bauverwaltung Rathaus am Stadtpark, Zimmer 327 // 1. OG Alte Mühlenstraße 12 26169 Friesoythe Telefon: 04491 9293-327 Telefax: 04491 9293-300 | |
| H. Kläne-Vahle | |
| Amt / Bereich Bereich 60 - Bauverwaltung Rathaus am Stadtpark, Zimmer 329 // 1. OG Alte Mühlenstraße 12 26169 Friesoythe Telefon: 04491 9293-328 Telefax: 04491 9293-300 | |

