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Klärschlamm: bestimmen - Untersuchungsstelle
Wollen Sie als Untersuchungsstelle Analysen nach der Klärschlammverordnung durchführen, müssen Sie bei der zuständigen Behörde, in dem Bundesland in dem Sie Ihren Geschäftssitz haben, die Notifizierung beantragen. Das gilt auch, wenn Sie bundesweit mehrere unselbstständige Standorte unterhalten. Die erteilte Notifizierung gilt für das gesamte Bundesgebiet.
Wenn es sich um eine Untersuchungsstelle aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union handelt, die keinen Geschäftssitz in Deutschland besitzt, können Sie die Notifizierung in dem Bundesland, in dem sie tätig werden wollen beantragen.
| Landwirtschaftskammer OldenburgIm Dreieck 12 26127 Oldenburg Telefon: 0441 34010-0 Telefax: 0441 34010-170 E-Mail: bst.oldenburg-nord@lwk-niedersachsen.deHomepage: http://www.lwk-niedersachsen.de |
| Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen Friedrichswall 1 30159 Hannover Telefon: 0511120-5521 E-Mail: ea@niedersachsen.deÖffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung | |
| Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) Am Sportplatz 23 26506 Norden Telefon: 04931947-0 Telefax: 04931947-222 E-Mail: Poststelle@nlwkn-dir.niedersachsen.deHomepage: www.nlwkn.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=7892&_psmand=26 | |
| Team Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Cloppenburg Eschstraße 29 49661 Cloppenburg Telefon: 0447115132 E-Mail: registratur@lkclp.deÖffnungszeiten:
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