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Klärschlamm: bestimmen - Untersuchungsstelle

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Wollen Sie als Untersuchungsstelle Analysen nach der Klärschlammverordnung durchführen, müssen Sie bei der zuständigen Behörde, in dem Bundesland in dem  Sie Ihren Geschäftssitz haben, die Notifizierung beantragen. Das gilt auch, wenn Sie bundesweit mehrere unselbstständige Standorte unterhalten. Die erteilte Notifizierung gilt für das gesamte Bundesgebiet.

Wenn es sich um eine Untersuchungsstelle aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union handelt, die keinen Geschäftssitz in Deutschland besitzt, können Sie die Notifizierung in dem Bundesland, in dem sie tätig werden wollen beantragen.


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Landwirtschaftskammer OldenburgIm Dreieck 12
26127 Oldenburg
Telefon: 0441 34010-0
Telefax: 0441 34010-170
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.lwk-nie­der­sach­sen.de

 
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Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen VCard
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: 0511120-5521
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) VCard
Am Sportplatz 23
26506 Norden
Telefon: 04931947-0
Telefax: 04931947-222
E-Mail: Homepage: ww­w.n­lwkn.­nie­der­sach­sen.­de/­por­tal/­li­ve.­ph­p?­na­vi­ga­ti­on_i­d=7892&_ps­man­d=26
Team Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Cloppenburg VCard
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Telefon: 0447115132
E-Mail: Öffnungszeiten:


Sprechzeiten:


Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr


und nach Vereinbarung




KFZ-Zulassung Cloppenburg


Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr


Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr




KFZ-Zulassung Friesoythe


Montag bis Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr