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Kindertageseinrichtungen
Kindertagespflege und Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung. Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres und bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen individuellen Rechtsanspruch auf ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in der Kindertagespflege oder einer Tageseinrichtung für Kinder. Jedes Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen vorzuhalten.
Der Besuch der Kindertagesstätte ist ab dem ersten Tag des Monats, in dem das Kind seinen dritten Geburtstag hat, bis zu seiner Einschulung beitragsfrei.
Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich und die ergänzenden Handlungsempfehlungen „Sprachbildung und Sprachförderung" und „Die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren" konkretisieren den Bildungsauftrag für den Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder.
Informationen zum Thema "Kindertagesstätten" auf den Seiten des Niedersächsischen Kultusministeriums
| F. Averbeck | |
| Amt / Bereich Bereich 40 - Bildung Rathaus am Stadtpark, Zimmer 119 // 1. OG Alte Mühlenstraße 12 26169 Friesoythe Telefon: 04491 9293-119 Telefax: 04491 9293-100 | |
| M. Macke | |
| Amt / Bereich Bereich 40 - Bildung Rathaus am Stadtpark, Zimmer 119 // 1. OG Alte Mühlenstraße 12 26169 Friesoythe Telefon: 04491 9293-120 Telefax: 04491 9293-100 | |
| Landkreis Cloppenburg - Jugendamt Eschstraße 29 49661 Cloppenburg Telefon: 04471150 Telefax: 0447115337 E-Mail: kreishaus@lkclp.deHomepage: https://www.lkclp.deÖffnungszeiten:
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