Inhaltsbereich

Hilfe zur Gesundheit Bewilligung

zuklappen

Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden und werden nunmehr wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.

Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.


zuklappen
N. LangenStandort anzeigen
Amt / Bereich
Bereich 50 – Soziales (Leitung)
Rathaus am Stadtpark, Zimmer 223 // 1. OG
Alte Mühlenstraße 12
26169 Friesoythe
Telefon: 04491 9293-223
Telefax: 04491 9293-200