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Grundbuch

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Das Grundbuch dient dem Rechtsverkehr mit Grundstücken. In den Grundbüchern werden insbesondere die Eigentumsverhältnisse und die privatrechtlichen Belastungen der Grundstücke wie Wegerecht, Hypotheken, Grund- oder Rentenschulden eingetragen.

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann das Grundbuch einsehen oder Abschriften (gebührenpflichtig) daraus beantragen.

Soll beispielsweise das Eigentum an einem Grundstück übertragen , d. h. ein Grundstück gekauft oder verkauft oder ein Grundpfandrecht an einem Grundstück bestellt werden, ist dazu eine Eintragung in das Grundbuch erforderlich.


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Amtsgericht CloppenburgBurgstraße 9
49661 Cloppenburg
Telefon: 04471 8800-0
Telefax: 04471 8800-10
Homepage: htt­p://ww­w.amts­ge­richt-clop­pen­bur­g.­nie­der­sach­sen.de

 
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