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Grundbuch
Das Grundbuch dient dem Rechtsverkehr mit Grundstücken. In den Grundbüchern werden insbesondere die Eigentumsverhältnisse und die privatrechtlichen Belastungen der Grundstücke wie Wegerecht, Hypotheken, Grund- oder Rentenschulden eingetragen.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann das Grundbuch einsehen oder Abschriften (gebührenpflichtig) daraus beantragen.
Soll beispielsweise das Eigentum an einem Grundstück übertragen , d. h. ein Grundstück gekauft oder verkauft oder ein Grundpfandrecht an einem Grundstück bestellt werden, ist dazu eine Eintragung in das Grundbuch erforderlich.
| Amtsgericht CloppenburgBurgstraße 9 49661 Cloppenburg Telefon: 04471 8800-0 Telefax: 04471 8800-10 Homepage: http://www.amtsgericht-cloppenburg.niedersachsen.de |
| Amtsgericht Cloppenburg Burgstraße 9 49661 Cloppenburg Telefon: 044718800-0 Telefax: 044718800-10 Homepage: https://www.amtsgericht-cloppenburg.niedersachsen.deÖffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung |

