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Großraum- und Schwerlasttransport: Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung

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Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis.

Voraussetzungen

Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:

  • Beförderung einer unteilbaren Ladung,
  • Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,
  • geeignete Fahrtstrecke vorhanden.

Verfahrensablauf

Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Antragstellung ist per Fax, per E-Mail oder online über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) möglich.


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F. HebbelmannStandort anzeigen
Amt / Bereich
Bereich 32 – Ordnung
Rathaus am Stadtpark, Zimmer 107 // EG
Alte Mühlenstraße 12
26169 Friesoythe
Telefon: 04491 9293-104
Telefax: 04491 9293-100
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Landkreis Cloppenburg - Straßenverkehrsamt VCard
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Telefon: 0447115-0
Telefax: 0447185697
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 und nach Vereinbarung


KFZ-Zulassung Cloppenburg


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 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr


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 Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr


 Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr