Inhaltsbereich

Grenzfeststellung

zuklappen

Konkrete Anlässe für die Beauftragung einer Grenzfeststellung können

  • ein bevorstehendes Bauvorhaben in Grenznähe,
  • ein unklarer Grenzverlauf,
  • eine erstmalige Markierung von Grenzpunkten durch Grenzsteine o.Ä. (Abmarkungen) bzw. die Erneuerung von zerstörten Vermarkungen oder
  • eine geplante Einfriedung

sein.

Was ist eine Grenzfeststellung? - Video


zuklappen
zuklappen
Niedersächsisches Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Oldenburg-Cloppenburg - Katasteramt Cloppenburg VCard
Wilke-Steding-Straße 5
49661 Cloppenburg
Telefon: 04471951-0
Telefax: 04471951-299
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.l­gln.­nie­der­sach­sen.­de/­start­sei­te/wir_u­ber_un­s_amp_­or­ga­ni­sa­tion/­or­ga­ni­sa­ti­on_amp_­kon­tak­t/­so_­fin­den_­sie_un­s/­zu­staen­dig­keits­be­rei­che-der-ka­tas­tera­em­ter-50439.htmlÖffnungszeiten:

Öffnungszeiten: Nach vorheriger Terminvereinbarung


Für die Erreichbarkeit per Telefon oder E-Mail – Kommunikation – gelten die Zeiten:


Montag – Donnerstag 9:00 – 15:00 Uhr


Freitag 9:00 – 12:00 Uhr