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Geburtsurkunde: Ausstellung - nach Anzeige der Geburt

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Für jedes in Deutschland geborene Kind muss dessen Geburt im Geburtenregister beurkundet werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Menschen.

Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.

Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt des dortigen Registerverbunds erhalten.


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N. LindstädtStandort anzeigen
Amt / Bereich
Bereich 33 - Bürgerservice und Standesamt
Rathaus am Stadtpark, Zimmer 211 // EG
Alte Mühlenstraße 12
26169 Friesoythe
Telefon: 04491 9293-211
Telefax: 04491 9293-201
I. SydowStandort anzeigen
Amt / Bereich
Bereich 33 - Bürgerservice und Standesamt
Rathaus am Stadtpark, Zimmer 212 // EG
Alte Mühlenstraße 12
26169 Friesoythe
Telefon: 04491 9293-212
Telefax: 04491 9293-200
S. PoschmannStandort anzeigen
Amt / Bereich
Bereich 33 - Bürgerservice und Standesamt (Leitung)
Rathaus am Stadtpark, Zimmer 217 // EG
Alte Mühlenstraße 12
26169 Friesoythe
Telefon: 04491 9293-217
Telefax: 04491 9293-201