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Gaststättenbetrieb Zulassung vorzeitiger Betriebsbeginn
- Wenn Sie ein stehendes Gaststättengewerbe betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mindestens 4 Wochen vor dem erstmaligen Anbieten von Getränken oder zubereiteten Speisen anzeigen.
- Das gilt auch dann, wenn das Gaststättengewerbe nur für kurze Zeit betrieben werden soll.
- Für den Betrieb einer Zweigniederlassung, einer unselbstständigen Zweigstelle, für die Verlegung der Betriebsstätte sowie für die Ausdehnung des Angebots auf alkoholische Getränke oder zubereitete Speisen gilt das gleiche Verfahren.
- Abweichend davon kann die zuständige Stelle einen früheren Beginn des Gaststättengewerbes zulassen, wenn die Einhaltung der 4-Wochen-Frist für Sie als Betreiberin oder Betreiber nicht zumutbar ist.
| C. Haskamp | |
| Amt / Bereich Bereich 32 – Ordnung Rathaus am Stadtpark, Zimmer 107 // EG Alte Mühlenstraße 12 26169 Friesoythe Telefon: 04491 9293-107 Telefax: 04491 9293-100 | |
| Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen Friedrichswall 1 30159 Hannover Telefon: 0511120-5521 E-Mail: ea@niedersachsen.deÖffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung | |
| Landkreis Cloppenburg - Ordnungsamt Eschstraße 29 49661 Cloppenburg Telefon: 0447115-0 Telefax: 0447185697 E-Mail: kreishaus@lkclp.deHomepage: www.lkclp.deÖffnungszeiten:
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| Team Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Cloppenburg Eschstraße 29 49661 Cloppenburg Telefon: 0447115132 E-Mail: registratur@lkclp.deÖffnungszeiten:
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