Inhaltsbereich

Führerschein: Umtausch - in EU-Führerschein

zuklappen

Viele Besitzerinnen und Besitzer einer Fahrerlaubnis sind noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs. Diese Dokumente verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.

Wenn Ihr alter Papierführerschein ungültig wird, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen.

Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen.

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Für Führerscheine, die zuvor ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen.

Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen:

  • Vor 1953: 19.01.2033
  • 1953 bis 1998: Frist bereits abgelaufen
  • 1999 bis 2001: 19.01.2026
  • 2002 bis 2004:19.01.2027
  • 2005 bis 2007: 19.01.2028
  • 2008: 19.01.2029
  • 2009: 19.01.2030
  • 2010: 19.01.2031
  • 2011: 19.01.2032
  • 2012 bis 18.01.2013:  19.01.2033

Hinweise:

  • Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein ebenfalls bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
  • Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
  • Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments grundsätzlich bestehen.

zuklappen
R. FranzenStandort anzeigen
Amt / Bereich
Bereich 33 - Bürgerservice und Standesamt
Rathaus am Stadtpark, Zimmer 218 // EG
Alte Mühlenstraße 12
26169 Friesoythe
Telefon: 04491 9293-218
Telefax: 04491 9293-201
L. HenkenjohannStandort anzeigen
Amt / Bereich
Bereich 33 - Bürgerservice und Standesamt
Rathaus am Stadtpark, Zimmer 218 // EG
Alte Mühlenstraße 12
26169 Friesoythe
Telefon: 04491 9293-218
Telefax: 04491 9293-200
M. MaulStandort anzeigen
Amt / Bereich
Bereich 33 - Bürgerservice und Standesamt
Rathaus am Stadtpark, Zimmer 218 // EG
Alte Mühlenstraße 12
26169 Friesoythe
Telefon: 04491 9293-218
Telefax: 04491 9293-201
S. PoschmannStandort anzeigen
Amt / Bereich
Bereich 33 - Bürgerservice und Standesamt (Leitung)
Rathaus am Stadtpark, Zimmer 217 // EG
Alte Mühlenstraße 12
26169 Friesoythe
Telefon: 04491 9293-217
Telefax: 04491 9293-201
S. ZinkeStandort anzeigen
Amt / Bereich
Bereich 33 - Bürgerservice und Standesamt
Rathaus am Stadtpark, Zimmer 218 // EG
Alte Mühlenstraße 12
26169 Friesoythe
Telefon: 04491 9293-218
Telefax: 04491 9293-201
zuklappen
Landkreis Cloppenburg - Straßenverkehrsamt VCard
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Telefon: 0447115-0
Telefax: 0447185697
E-Mail: Homepage: ww­w.lk­cl­p.deÖffnungszeiten:


Sprechzeiten:


 Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr


 und nach Vereinbarung


KFZ-Zulassung Cloppenburg


 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr


 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr


KFZ-Zulassung Friesoythe


 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr


 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr


KFZ-Zulassung Löningen


 Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr


 Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr