Inhaltsbereich

Fahrlehrererlaubnis: Erteilung

zuklappen

Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen (Fahrschüler), bedarf der Fahrlehrerlaubnis . Die Fahrlehrerlaubnis wird auf Antrag in der Klasse BE und zusätzlich in den Klassen A, CE und DE erteilt.

Der Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE erhält zunächst für den Zweck der weiteren Ausbildung eine Anwärterbefugnis. Diese ist auf zwei Jahre befristet.

Von der Fahrlehrerlaubnis darf nur zusammen mit der Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Inhaber einer Fahrschule Gebrauch gemacht werden. Von der Anwärterbefugnis darf nur im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses mit dem Inhaber einer Fahrschule Gebrauch gemacht werden.


zuklappen
B. DeekenStandort anzeigen
Amt / Bereich
Bereich 32 – Ordnung
Rathaus am Stadtpark, Zimmer 106 // EG
Alte Mühlenstraße 12
26169 Friesoythe
Telefon: 04491 9293-106
Telefax: 04491 9293-100
zuklappen
Landkreis CloppenburgEschstraße 29
49661 Cloppenburg
Telefon: 04471 15-0
Telefax: 04471 85697
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.lk­cl­p.de

 
zuklappen
Landkreis Cloppenburg - Straßenverkehrsamt VCard
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Telefon: 0447115-0
Telefax: 0447185697
E-Mail: Homepage: ww­w.lk­cl­p.deÖffnungszeiten:


Sprechzeiten:


 Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr


 und nach Vereinbarung


KFZ-Zulassung Cloppenburg


 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr


 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr


KFZ-Zulassung Friesoythe


 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr


 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr


KFZ-Zulassung Löningen


 Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr


 Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr