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Erschließungsbestätigung

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Eine Erschließungsbestätigung ist für die Mitteilung über eine genehmigungsfreie bauliche Anlage erforderlich. Sie bescheinigt dem Grundstückseigentümer, dass sein Grundstück rechtmäßig erschlossen ist.


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Amt / Bereich
Bereich 60 - Bauverwaltung
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26169 Friesoythe
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