Inhaltsbereich
Erschließungsbestätigung
| H. Kläne-Vahle | |
| Amt / Bereich Bereich 60 - Bauverwaltung Rathaus am Stadtpark, Zimmer 329 // 1. OG Alte Mühlenstraße 12 26169 Friesoythe Telefon: 04491 9293-328 Telefax: 04491 9293-300 | |
Allgemeine InformationenEine Erschließungsbestätigung ist für die Mitteilung über eine genehmigungsfreie bauliche Anlage erforderlich. Sie bescheinigt dem Grundstückseigentümer, dass sein Grundstück rechtmäßig erschlossen ist.
An wen muss ich mich wenden?Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpartner/in| H. Kläne-Vahle | |
| Amt / Bereich Bereich 60 - Bauverwaltung Rathaus am Stadtpark, Zimmer 329 // 1. OG Alte Mühlenstraße 12 26169 Friesoythe Telefon: 04491 9293-328 Telefax: 04491 9293-300 | |