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Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung: Beurkundung
Eine Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie die Zustimmungserklärung der Mutter, kann in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und in Notariaten beurkundet werden. Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft kann erfolgen, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht. Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung der Mutter, werden in öffentlich Form beurkundet.
Eine Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.
Nach deutschem Recht ist die Frau Mutter des Kindes, die das Kind geboren hat. Eine Anerkennung der Mutterschaft ist grundsätzlich nicht erforderlich. Sofern eine Anerkennung der Mutterschaft oder eine Zustimmungserklärung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich ist, müssen diese auch durch ein Standesamt, durch das Jugendamt, oder durch ein Notariat beurkundet werden.
Schreibt das ausländische Heimatrecht der Mutter oder des Vaters eine Mutterschaftsanerkennung vor, kann sie ebenfalls öffentlich beurkundet werden. Es gelten die Regelungen wie bei der Vaterschaftsanerkennung.
| N. Lindstädt | |
| Amt / Bereich Bereich 33 - Bürgerservice und Standesamt Rathaus am Stadtpark, Zimmer 211 // EG Alte Mühlenstraße 12 26169 Friesoythe Telefon: 04491 9293-211 Telefax: 04491 9293-201 | |
| I. Sydow | |
| Amt / Bereich Bereich 33 - Bürgerservice und Standesamt Rathaus am Stadtpark, Zimmer 212 // EG Alte Mühlenstraße 12 26169 Friesoythe Telefon: 04491 9293-212 Telefax: 04491 9293-200 | |
| S. Poschmann | |
| Amt / Bereich Bereich 33 - Bürgerservice und Standesamt (Leitung) Rathaus am Stadtpark, Zimmer 217 // EG Alte Mühlenstraße 12 26169 Friesoythe Telefon: 04491 9293-217 Telefax: 04491 9293-201 | |
| Landkreis Cloppenburg - Jugendamt Eschstraße 29 49661 Cloppenburg Telefon: 04471150 Telefax: 0447115337 E-Mail: kreishaus@lkclp.deHomepage: https://www.lkclp.deÖffnungszeiten:
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