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Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung: Beurkundung

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Eine Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie die Zustimmungserklärung der Mutter, kann in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und in Notariaten beurkundet werden. Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft kann erfolgen, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht. Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung der Mutter, werden in öffentlich Form beurkundet.

Eine Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.

Nach deutschem Recht ist die Frau Mutter des Kindes, die das Kind geboren hat. Eine Anerkennung der Mutterschaft ist grundsätzlich nicht erforderlich. Sofern eine Anerkennung der Mutterschaft oder eine Zustimmungserklärung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich ist, müssen diese auch durch ein Standesamt, durch das Jugendamt, oder durch ein Notariat beurkundet werden.

Schreibt das ausländische Heimatrecht der Mutter oder des Vaters eine Mutterschaftsanerkennung vor, kann sie ebenfalls öffentlich beurkundet werden. Es gelten die Regelungen wie bei der Vaterschaftsanerkennung.


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N. LindstädtStandort anzeigen
Amt / Bereich
Bereich 33 - Bürgerservice und Standesamt
Rathaus am Stadtpark, Zimmer 211 // EG
Alte Mühlenstraße 12
26169 Friesoythe
Telefon: 04491 9293-211
Telefax: 04491 9293-201
I. SydowStandort anzeigen
Amt / Bereich
Bereich 33 - Bürgerservice und Standesamt
Rathaus am Stadtpark, Zimmer 212 // EG
Alte Mühlenstraße 12
26169 Friesoythe
Telefon: 04491 9293-212
Telefax: 04491 9293-200
S. PoschmannStandort anzeigen
Amt / Bereich
Bereich 33 - Bürgerservice und Standesamt (Leitung)
Rathaus am Stadtpark, Zimmer 217 // EG
Alte Mühlenstraße 12
26169 Friesoythe
Telefon: 04491 9293-217
Telefax: 04491 9293-201
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Landkreis Cloppenburg - Jugendamt VCard
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