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Emissionen/Immissionen/Immissionsschutz: kontrollieren
Nachbarn einer Anlage oder eines Grundstücks müssen Immissionen in gewissen Maßen dulden, wenn sie hiervon nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden.
Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn die offiziellen Grenz- oder Richtwerte der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA-Luft) oder der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA-Lärm) nicht überschritten werden.
Bei einer angenommenen Überschreitung des ortsüblichen Maßes (z.B. Fabriklärm in Industriestandorten) kann bei der zuständigen Stelle eine Kontrolle veranlasst werden.
| Landkreis Cloppenburg - Bauamt Eschstraße 29 49661 Cloppenburg Telefon: 0447115-0 Telefax: 0447185697 E-Mail: kreishaus@lkclp.deHomepage: www.lkclp.deÖffnungszeiten:
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| Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg Theodor-Tantzen-Platz 8 26122 Oldenburg (Oldenburg) Telefon: 044180077-0 Telefax: 044180077-299 E-Mail: poststelle@gaa-ol.niedersachsen.deHomepage: https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/master/C1921040_N1990622_L20_D0_I1717444.html |

