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Einzugermächtigung
Für die Abbuchung von Abgaben, Gebühren, Steuern usw. können Sie der Stadt Friesoythe eine Einzugsermächtigung erteilen.
Das Verfahren der Einzugsermächtigung bietet Ihnen erhebliche Vorteile und trägt auch zu einer großen Arbeitserleichterung und Verwaltungsvereinfachung in der Stadtkasse bei. Sie selber brauchen nicht mehr an Fälligkeitstermine zu denken. Mahnungen, Vollstreckungen sowie die entsprechenden Nebenkosten können nicht entstehen. Entstandene Gutschriften werden bei der Abbuchung automatisch berücksichtigt.
| T. Fuhler | |
| Amt / Bereich Bereich 20 - Finanzen Rathaus am Stadtpark, Zimmer 219 // 1. OG Alte Mühlenstraße 12 26169 Friesoythe Telefon: 04491 9293-219 Telefax: 04491 9293-200 | |
| C. Meyer | |
| Amt / Bereich Bereich 20 - Finanzen Rathaus am Stadtpark, Zimmer 222 // 1. OG Alte Mühlenstraße 12 26169 Friesoythe Telefon: 04491 9293-222 Telefax: 04491 9293-200 | |
| E. Olliges | |
| Amt / Bereich Bereich 20 - Finanzen Rathaus am Stadtpark, Zimmer 222 // 1. OG Alte Mühlenstraße 12 26169 Friesoythe Telefon: 04491 9293-231 Telefax: 04491 9293-200 | |
| Bankeinzugsermächtigung (1,0 MB) |

