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Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster beantragen oder Auskunft aus dem Liegenschaftskataster beantragen

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Im Liegenschaftskataster werden Liegenschaftsinformationen der Katasterverwaltung geführt.

Diese Liegenschaftsinformationen umfassen:

  • Grenzen und Nummern der Flurstücke, Flächengrößen, Grenzlängen, Grenzabstände,
  • Gebäude einschließlich der Hausnummer,
  • Tatsächliche Nutzung des Bodens,
  • Bauwerke, Gewässer,
  • ausgewählte topografische Informationen,
  • Verwaltungsgrenzen (Gemarkungs-, Gemeindegrenzen, u. ä.),
  • Bezeichnungen von Straßen,
  • Ergebnisse der Bodenschätzung.

Jede Bürgerin und jeder Bürger hat das Recht, bei einem zuständigen Katasteramt vor Ort oder Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieuren (ÖbVI) Auskunft über die vorgenannten Punkte zu erhalten. Es handelt sich um eine rein visuelle Informationsbeschaffung ohne jegliche (analoge) Auszüge oder beigefügtes Kartenmaterial.


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