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Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster beantragen oder Auskunft aus dem Liegenschaftskataster beantragen
Im Liegenschaftskataster werden Liegenschaftsinformationen der Katasterverwaltung geführt.
Diese Liegenschaftsinformationen umfassen:
- Grenzen und Nummern der Flurstücke, Flächengrößen, Grenzlängen, Grenzabstände,
- Gebäude einschließlich der Hausnummer,
- Tatsächliche Nutzung des Bodens,
- Bauwerke, Gewässer,
- ausgewählte topografische Informationen,
- Verwaltungsgrenzen (Gemarkungs-, Gemeindegrenzen, u. ä.),
- Bezeichnungen von Straßen,
- Ergebnisse der Bodenschätzung.
Jede Bürgerin und jeder Bürger hat das Recht, bei einem zuständigen Katasteramt vor Ort oder Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieuren (ÖbVI) Auskunft über die vorgenannten Punkte zu erhalten. Es handelt sich um eine rein visuelle Informationsbeschaffung ohne jegliche (analoge) Auszüge oder beigefügtes Kartenmaterial.
| Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung NiedersachsenStau 3 26122 Oldenburg Telefon: 0441 9215-0 Telefax: 0441 9215-501 E-Mail: poststelle-ol@lgln.niedersachsen.deHomepage: http://www.gll-ol.niedersachsen.de |

