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Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

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Das Abbrennen eines Osterfeuers ist der Stadt Friesoythe rechtzeitig, spätestens jedoch 14 Tage vor dem Ostersamstag, unter Verwendung des vorgesehenen Antrages anzuzeigen. Die Anzeige kann natürlich auch direkt im Bereich Ordnung im Rahmen einer persönlichen Vorsprache erfolgen.
 
Ein wesentliches Kriterium für die Zulassung eines Osterfeuers ist die im Vordergrund stehende Brauchtumspflege und das dieses als öffentliche Veranstaltung für jedermann zugänglich gemacht wird. Diese Bedingungen werden grundsätzlich als erfüllt angesehen, wenn das Osterfeuer von einem örtlichen Verein oder von einer Organisation veranstaltet wird. Daneben können aber auch Osterfeuer von Straßen- und Nachbarschaftsgemeinschaften zugelassen werden, soweit sich das Brauchtum in diesem Kreis über einen längeren Zeitraum verfestigt hat.
 
Ein reines Lagerfeuer in einer geschützten Feuerschale (bis 1 Meter Durchmesser) ist grundsätzlich nicht anzeigepflichtig. Allerdings ist dabei zu beachten, dass als Brennmaterial lediglich unbehandeltes Holz, Baum und Strauchschnitt verwendet werden darf. Eine Belästigung der Nachbarschaft durch Rauchimmissionen ist ebenfalls zu vermeiden.  


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C. HaskampStandort anzeigen
Amt / Bereich
Bereich 32 – Ordnung
Rathaus am Stadtpark, Zimmer 107 // EG
Alte Mühlenstraße 12
26169 Friesoythe
Telefon: 04491 9293-107
Telefax: 04491 9293-100