Inhaltsbereich
Behindertenberatung
Bei Fragen
- hinsichtlich der amtlichen Feststellung einer Behinderung,
- zu entsprechend der festgestellten Behinderung zustehenden Nachteilsausgleichen,
- dem Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen
- und den Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr
- und/oder der Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer
- und der Ausstellung des Beiblattes mit oder ohne Wertmarke
wenden Sie sich bitte an eine Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, die für Ihren Wohnort zuständig ist.
| Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Oldenburg Moslestraße 3 26122 Oldenburg (Oldenburg) Telefon: 04412229-0 Telefax: 04412229-3270 E-Mail: PoststelleLSOldenburg@ls.niedersachsen.deHomepage: https://soziales.niedersachsen.de/startseite/Öffnungszeiten: Montag 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: nach vorheriger telefonischer Vereinbarung ist eine Terminvereinbarung außerhalb dieser Zeiten möglich |

